
AGB
# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Handwerksbetrieb Michaela Sauerborn, Sattlerei Sabo e.U., vertreten durch die Geschäftsführerin, Frau Michaela Sauerborn, Karl-Stirner-Str. 62, 73494 Rosenberg, Telefon: 0160 4722 730, Mail sattlereisabo@web.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
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Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Bestellungen des Kunden bei Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo, stellen lediglich ein Angebot an Michaela Sauerborn
e.U., Sattlerei Sabo zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung ist keine Annahme des Vertrages durch
Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo
1.2 Angebote gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die Annahme erfolgt durch Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo mit gesonderter Auftragsbestätigung oder mit Lieferung
der Ware
2. Lieferung
2.1 Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der
Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen
oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo,
(nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo, bis zur Erfüllung sämtlicher Michaela
Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern,
wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo erfolgt und dass das Eigentum auf den
Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene
Eigentum auf den Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo, die Vorbehaltsware nicht
verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den
Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo. Bei
Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde Michaela
Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller
Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo ab, die diese
Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der
Unternehmerkunde berechtigt, die Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist
jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.
• Auf Verlangen von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem
betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo die zur Geltendmachung ihrer Rechte
gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen. Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl
von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20%
übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo über die Art der Nacherfüllung und es gilt
zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des
Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem halben Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo
nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h.
Pflichten, die Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren
hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht
fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# ALLGEMEINE REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen. 1.2 Verbindliche Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als
verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem
Vertragspartner berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der Durchführung der Reparatur nicht
verwertet werden können.
1.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur die unverbindlich veranschlagten Kosten
übersteigen und nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden Sache stehen,
werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der
Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise
für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines
verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur
Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen
für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo kann bei
Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
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4. Frist für die Ausführung der Reparatur oder Montage
4.1 Die Angaben von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen
und sind unverbindlich.
4.2 In Fällen nicht voraussehbarer betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von
Ersatzteilen, Lieferungs- oder Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und
Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche Fristen angemessen.
5. Abnahme der Reparatur oder Montage, Übernahme durch den Kunden
5.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel
kann die Abnahme nicht verweigert werden.
5.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der
Fertigstellung als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf
von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen
Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem
aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand Kunden zu. Das Pfandrecht kann
auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend
gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 8.
Gewährleistung Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo
unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo Instandsetzungs- oder
Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von
Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von
erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen der Michaela Sauerborn e.U., Sattlerei Sabo und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V. Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41
# GELTENDES RECHT, KONTAKT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.